| |
Herzlich Willkommen auf meiner Infoseite!
Zur Situation
- Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte sind nicht
nur räumlichen Hürden, sondern auch Probleme bei der Gestaltung der konkreten
Arbeitsinhalte zu berücksichtigen.
- Die Vorbereitung des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf seine mögliche
spätere Tätigkeit erfolgt nicht immer frühzeitig.
- Im SGB IX ist ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsassistenz für den
schwerbehinderten Arbeitnehmer begründet, deren Notwendigkeit allerdings sehr
konkret begründet werden muss.
- Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen die Möglichkeit der Unterstützung
des Schwerbehinderten durch eine Arbeitsassistenz nicht.
- Der Auftraggeber für den Arbeitsassistenten ist der Schwerbehinderte
selbst.

Schlussfolgerungen / Angebote
- Sehr frühzeitig sollten die Schwerbehinderten mit spezifischen Maßnahmen
auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden.
- Dabei steht meines Erachtens die intensive Einbeziehung modernster
Kommunikations- und Rechentechnik im Mittelpunkt vieler in Frage kommender Arbeitsplätze
(z. B. Telearbeit).
- Der selbständige Erwerb von Wissen und die Aneignung von Fähigkeiten
sind für diese Tätigkeiten von besonderer Bedeutung.
- Die Beantragung einer Arbeitsassistenz erfordert eine sehr detaillierte
Aufschlüsslung aller vorgesehenen Arbeitselemente mit dem Arbeitgeber und dem
Schwerbehinderten.
- Notwendige Pflegetätigkeiten müssen in den Arbeitsprozess integriert
werden.
- Für den Arbeitsassistenten ist die Tätigkeit auch mit einer hohen psychischen
Belastung verbunden.
- Auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen als Arbeitsassistent biete
ich Ihnen meine Unterstützung bei der Beantragung und der Realisierung eines
Arbeitsassistenten an.
| Sie sind der |
|
| Besucher seit dem 01.01.2009 |
|
|