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Donnerstag
23.05.2013
Ralf's Infoseite
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Zur Situation

  1. Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte sind nicht nur räumlichen Hürden, sondern auch Probleme bei der Gestaltung der konkreten Arbeitsinhalte zu berücksichtigen.
  2. Die Vorbereitung des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf seine mögliche spätere Tätigkeit erfolgt nicht immer frühzeitig.
  3. Im SGB IX ist ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsassistenz für den schwerbehinderten Arbeitnehmer begründet, deren Notwendigkeit allerdings sehr konkret begründet werden muss.
  4. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen die Möglichkeit der Unterstützung des Schwerbehinderten durch eine Arbeitsassistenz nicht.
  5. Der Auftraggeber für den Arbeitsassistenten ist der Schwerbehinderte selbst.

Visitenkarte

Schlussfolgerungen / Angebote

  1. Sehr frühzeitig sollten die Schwerbehinderten mit spezifischen Maßnahmen auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden.
  2. Dabei steht meines Erachtens die intensive Einbeziehung modernster Kommunikations- und Rechentechnik im Mittelpunkt vieler in Frage kommender Arbeitsplätze (z. B. Telearbeit).
  3. Der selbständige Erwerb von Wissen und die Aneignung von Fähigkeiten sind für diese Tätigkeiten von besonderer Bedeutung.
  4. Die Beantragung einer Arbeitsassistenz erfordert eine sehr detaillierte Aufschlüsslung aller vorgesehenen Arbeitselemente mit dem Arbeitgeber und dem Schwerbehinderten.
  5. Notwendige Pflegetätigkeiten müssen in den Arbeitsprozess integriert werden.
  6. Für den Arbeitsassistenten ist die Tätigkeit auch mit einer hohen psychischen Belastung verbunden.
  7. Auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen als Arbeitsassistent biete ich Ihnen meine Unterstützung bei der Beantragung und der Realisierung eines Arbeitsassistenten an.
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